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WO?
Ab 01.01.12 ist auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen bei Staubildung die Rettungsgasse Pflicht.
Sie wird immer zwischen der äußerst linken und der danebenliegenden rechten Fahrspur gebildet..
WANN?:
Sobald er Verkehr ins Stocken gerät und ein Stau droht, wird der Weg freigemacht. So können Rettung, Feuerwehr und Polizei im Notfall ungehindert passieren und bis zu 4 Minuten Zeit sparen.
WIE?
Alle Fahrzeuge der äußersten linken Spur ordnen sich parallel zur Straße am linken Rand ein. Alle anderen fahren nach rechts, auch auf den Pannenstreifen.
Eine lebensrettende Gasse entsteht, die im Notfall die Überlebenschance von Unfallopfern um bis zu 40% erhöht.
Entnommen einer Broschüre der ASFINAG |