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Was ist eigentlich der Punkteführerschein?

(=Vormerksystem für HochrisikolenkerInnen )

Dieses System ist gegenüber allen LenkerInnen sämtlicher Führerscheinklassen anzuwenden.

Es stellt eine Erweiterung bzw. Ergänzung der bereits seit geraumer Zeit geltenden Maßnahmen bei Entzug der Lenkerberechtigung bei schweren Verkehrsdelikten dar. Wer eines oder mehrere der 14 angeführten Delikte begeht, erhält neben einer Geldstrafe auch eine Vormerkung im Führerscheinregister. Im Wiederholungsfall drohen begleitende Maßnahmen sowie letztendlich Führerscheinentzug.

Die Delikte im Einzelnen sind:

  • Überschreiten der 0,5 Promille Grenze
  • Gefährdung von FußgängerInnen auf Schutzwegen
  • Unterschreitung des Sicherheitsabstandes beim Hintereinanderfahren auf 0,2 bis 0,4 Sekunden
  • Missachtung einer STOP Tafel mit Vorrangverletzung
  • Befahren der Rettungsgasse mit mehrspurigem Kfz oder (wenn Einsatzfahrzeuge behindert werden) auch mit einspurigem Kfz
  • Missachtung des Rotlichtes mit Vorrangverletzung
  • Befahren des Pannenstreifens mit mehrspurigen Kfz unter Behinderung von Einsatzfahrzeugen *)
  • Missachtung des Rotlichtes bei Eisenbahnkreuzungen sowie Umfahren des geschlossenen Schrankens
  • Lenken eines Fahrzeuges, dessen technischer Zustand bzw. dessen nicht gesicherte Ladung eine Gefährdung der Verkehrssicherheit darstellt
  • Nichtbeachtung der Vorschriften über Kinderrückhaltevorrichtungen in Pkw oder Kombi
  • Überschreiten der 0,1 Promille Grenze für LKW LenkerInnen
  • Überschreiten der 0,1 Promille Grenze für OmnibuslenkerInnen
  • Missachtung des Fahrverbotes von Gefahrengutfahrzeugen in Tunnels
  • Missachtung der Autobahntunnelverordnung für Gefahrengutfahrzeuge

*) *mit der 21. Novelle zur STVO wird ausdrücklich festgehalten, dass das Befahren eines Pannenstreifens zum Beschleunigen nach einer Panne zulässig und aus Gründen der Verkehrssicherheit erwünscht ist.

Und seit 01.01.2012 darf der Pannenstreifen zum Bilden einer Rettungsgasse bereits benützt werden, wenn der Verkehr ins Stocken gerät.

Bei Begehung der Vormerk-Delikte innerhalb von zwei Jahren ist folgendes vorgesehen:

  1. erstmalige Begehung des Deliktes: es kommt neben der Geldstrafe auch zu einer Vormerkung im Führerscheinregister.
  2. zweite Begehung innerhalb des Zeitraumes von zwei Jahren: es kommt neben der Geldstrafe auch zur Verhängung einer >> Maßnahme (pdf) .
  3. dritte Begehung innerhalb des Zeitraumes von zwei Jahren: es wird neben der Geldstrafe auch der Entzug der Lenkberechtigung für mindestens drei Monate ausgesprochen. 

Die Begehung eines Delikts wird nach Ablauf von zwei Jahren – unabhängig von einer weiteren Vormerkung – gelöscht.

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