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Fahrschule Klosterneuburg

Stadtplatz 23, 3400 Klosterneuburg
Tel./Fax: +43-2243-321 97
mobil: 0676 42 85 770
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aktuelle Bürozeiten:
Montag bis Donnerstag 12.00-18.00 Uhr

>> Anfahrtsplan

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Führerschein Klasse B

Ab  17 1/2 Jahren mit der Ausbildung beginnen - ab vollendeten 18. Lebensjahr die Fahrprüfung absolvieren
(Ausnahme siehe >> L17)

Du darfst Kfz bis 3,5 t höchst zulässiger Gesamtmasse lenken, die für maximal acht Personen plus LenkerIn zugelassen sind.
Also vom Kleinwagen über Mittelklasse bis zur Luxusklasse ist alles dabei, auch Klein LKW bis 3,5 t dürfen chauffiert werden.

Und Du darfst leichte und sogar schwere Anhänger ziehen.

Hier findest Du Näheres über >> Anhängerbestimmungen für Klasse B

Ablauf

  • Du kommst während unserer Bürozeiten zu uns und meldest Dich an.
  • Wir legen Deinen „Führerscheinakt“ online an

Voraussetzung: Du hast das vorgeschriebene Mindestalter erreicht (also 17 ½ Jahre)

Formalitäten bei der Anmeldung

Du besuchst den jeweils gebuchten Theoriekurs (Abendkurs oder Intensivkurs). Du läßt Dir einen Teil der vorgeschriebenen Fahrtunden einteilen.

Die Computerprüfung:

  • Du hast alle Theoriestunden laut Lehrplan absolviert und fleißig gelernt
  • Du hast Dir von uns einen Termin für die Computerprüfung geholt.
  • Die Behörde hat Deine Verkehrszuverlässigkeit geprüft und Dein ärztliches Gutachten liegt vor.
  • Du hast das erforderliche Mindestalter erreicht: B: 17 ½ Jahre
  • Du kommst relaxed zum vorgeschriebenen Termin in die Fahrschule.

Wichtig: amtlichen Lichtbildausweis mitnehmen!

... und bestehst natürlich die Prüfung.

Du läßt Dir die restlichen Fahrstunden einteilen.

Die Fahrprüfung:

  • Du hast das erforderliche Mindestalter erreicht (B: 18 Jahre)
  • Du hast von uns einen Termin für die Fahrprüfung bekommen.
  • Du hast alle Fahrstunden für Deine Führerscheinklasse bis zum Termin eingeteilt.
  • Du hast Deinen „Erste Hilfe Kurs“ schon absolviert und uns die Bestätigung darüber ausgehändigt.
  • Du kommst ausgeschlafen und relaxed zum vorgeschriebenen Termin auf den Happylandübungsplatz

Wichtig: amtlichen Lichtbildausweis mitnehmen!

... und bestehst natürlich die Prüfung.

  • Der/die PrüferIn händigt Dir einen "Interimsführerschein" aus. Dieser gilt ab Ausstellungsdatum vier Wochen gemeinsam mit einem Lichtbildausweis innerhalb Österreichs.
  • Auch wird Dir ein Kostenblatt mit Erlagschein ausgehändigt, den Du umgehend einzahlst. Der Scheckkartenführerschein wird Dir  binnen einer Woche per Post an deine Privatadresse gesandt.

 

Gute Fahrt! :-)