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Fahrschule Klosterneuburg

Stadtplatz 23, 3400 Klosterneuburg
Tel./Fax: +43-2243-321 97
mobil: 0676 42 85 770
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aktuelle Bürozeiten:
Montag bis Donnerstag 12.00-18.00 Uhr

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L 17

Keine Lust mehr auf Bahn oder Bus? Moped zu unbequem?
Niemand in Sicht der Zeit hat und Dich chauffiert?
Wie wär´s mit einer L17  Ausbildung?

Ab 15  1/2  kann`s  losgehen.

Voraussetzungen:

  • gesundheitliche Eignung zum Lenken von Kfz
  • ein oder zwei Personen*, die gemeinsam mit Dir die Ausbildungsfahrten durchführen
    * Du brauchst jemanden, der mit Dir fährt. Diese Person(en) müssen mindestens sieben Jahre den Führerschein besitzen, die letzten drei Jahre ein Kfz tatsächlich gelenkt haben und dürfen keine gröberen Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung begangen haben.

Grundausbildung:

    • 32 Theorielektionen**
    • 12 Fahrlektionen (Fahrschulauto)

 ** Du kannst nach Besuch des gesamten Theoriekurses bereits die Computerprüfung ablegen - vorausgesetzt es liegt bereits ein positives ärztliches Gutachten der Führerscheinuntersuchung vor.

ACHTUNG: diese Prüfung besteht aus dem Modul "Grundwissen" und dem Modul "klassenspezifisches Wissen Klasse B". Beide Module gelten, sobald bestanden, 18 Monate!!! 

  • Nach der Grundausbildung und einer theoretischen Einschulung gemeinsam mit Deinem/Deiner AusbildnerIn kannst Du die Ausbildungsfahrten beginnen.

Behördlicher Bescheid: Wenn Du Deine Grundausbildung und die theoretische Einschulung (siehe oben) absolviert hast, Dein ärztliches Gutachten und der behördliche Antrag in der Fahrschule abgegeben wurden und unser fleißiges Team Deine Daten ins Führerscheinregister eingegeben hat, wird der behördliche Bescheid an Deine angegebene Postadresse geschickt (Dauer zwei bis drei Werktage). Er muss während der Ausbildungsfahrten im Fahrzeug mitgeführt werden.

Während der Ausbildungsfahrten gilt:

    • Kennzeichnung des Fahrzeuges mit der L17 Ausbildungstafel
    • Alkohollimit für LenkerIn und BegleiterIn: 0,1 Promille bzw 0,05 mg/l Alkohol in der Atemluft (also eigentlich absolutes Alkoholverbot!)
    • Führen eines Fahrtenprotokolls (pdf)
  • Nach 1000 gefahrenen Kilometern (laut Fahrtenprotokoll) kommst Du zu uns. Wir machen dann gemeinsam mit Deinem/r BegleiterIn in Eurem Auto die erste Beobachtungsfahrt - anschließend besprechen wir die Fahrt.
  • Nach 2000 gefahrenen Kilometern kommst Du wieder zu uns. Wir machen die zweite Beobachtungsfahrt, die wir anschließend besprechen.
  • Nach 3000 gefahrenen Kilometern absolvierst Du Deine Perfektionsfahrt. Diese besteht aus drei Fahrlektionen im Fahrschulauto.

Wenn das alles erledigt ist, kannst Du ab Deinem 17. Geburtstag - mit Einverständnis der Fahrschule - die Fahrprüfung* ablegen. (*wichtig: mit dem eigenem Fahrzeug nur, wenn in der 2. Sitzreihe eine Tür vorhanden ist !!!)


Bis zu Deinem 18. Geburtstag

  • gilt ein Alkohollimit von 0,1 Promille, also praktisch: Kein Alkohol! (Dies gilt auch während der anschließenden Probezeit!)
  • gilt der Führerschein nur innerhalb Österreichs*
  • fällst Du bereits unter den „Probeführerschein“

*Ausnahmen: Großbritannien, Nordirland, Bundesrepublik Deutschland und Dänemark


Gute Fahrt!

Downloads:

zuständige Verkehrsbehörde:

Bezirkshauptmannschaft Tulln
Außenstelle Klosterneuburg
3400 Klosterneuburg
Leopoldstraße 21, 2.Stock

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