Was heißt „Duale Ausbildung“?
Mit der sogenannten „Dualen Ausbildung“ kannst Du zusätzlich Fahrpraxis mit dem eigenem Fahrzeug erwerben und vielleicht auch die Wochenenden zum Fahren nutzen - mitunter sogar Geld sparen; d.h.: Du sparst dir eventuell zusätzliche Fahrstunden.
Du machst in der Fahrschule Deine Grundausbildung, besuchst fleißig den Theoriekurs und fährst sechs Fahrstunden mit dem Fahrschulauto.
Dann machen wir gemeinsam mit Dir und Deinem/r BegleiterIn* eine theoretische Einschulung.(*Diese Person(en) müssen mindestens sieben Jahre den Führerschein besitzen, die letzten drei Jahre ein Kfz tatsächlich gelenkt haben und dürfen keine gröberen Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung begangen haben.)
Du bekommst eine Bestätigung ausgehändigt, die Deine BeleiterInnen gemeinsam mit einem behördlichen Antragsformular bei der zuständigen Verkehrsbehörde abgeben.
Es wird ein Bescheid ausgestellt und Du kannst mit Deinem/r BegleiterIn mit dem eigenem Fahrzeug (L Schilder müssen angebracht sein) fahren. Bei einer Vollausbildung sind 18 Fahrstunden vorgeschrieben.
Diese zusätzlichen Stunden könntest Du einsparen, wenn Du mit Deinem eigenen Fahrzeug mindestens 1.000 km fährst. Dabei hast Du den Vorteil, während der „fahrschulfreien Zeit“ üben zu können.
Selbstverständlich können aber auch während dieser Zeit Fahrstunden konsumiert werden.
Die Duale Ausbildung ist nur möglich für Führerscheinklasse B.