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Fahrschule Klosterneuburg

Stadtplatz 23, 3400 Klosterneuburg
Tel./Fax: +43-2243-321 97
mobil: 0676 42 85 770
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Probeführerschein

Jeder erstmalig ausgestellte Führerschein in Österreich (gilt für alle Führerscheinklassen außer Klasse F) ist in den ersten drei Jahren ein sogenannter „Probeführerschein“.

Änderung:
Benützung des Handys während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung als schwerer Verstoß


Während der Probezeit gilt ein Alkohollimit von 0,1 Promille (entspricht eigentlich einem absoluten Alkoholverbot).

ACHTUNG

Bei schweren Verstößen* gegen Verkehrsvorschriften  oder dem Verstoß gegen die 0,1 Promille-Grenze wird die Probefrist um ein Jahr verlängert und es wird von der Behörde eine verkehrspsychologische Nachschulung angeordnet. Die Verlängerung der Probezeit wird in den Führerschein eingetragen. Begeht die/der BesitzerIn der Lenkberechtigung innerhalb der dritten Verlängerung der Probezeit einen neuerlichen Verstoß, wird sofort ein Entziehungsverfahren eingeleitet.

* Als schwerer Verstoß gegen die Verkehrsvorschriften gilt:

  • Übertretungen der 0,1 Promille-Grenze

  • Fahrerflucht
  • Fahren gegen die zulässige Fahrtrichtung
  • Überholen unter gefährlichen Umständen
  • Nichtbeachten von Überholverboten
  • Vorrangverletzung
  • Überfahren von "Halt"-Zeichen bei geregelten Kreuzungen
  • Fahren auf der falschen Richtungsfahrbahn auf Autobahnen
  • Überschreitungen von festgesetzten erlaubten Höchstgeschwindigkeiten im Ausmaß von
 mehr als 20 km/h im Ortsgebiet oder mehr als 40 km/h auf Freilandstraßen.
  • Strafbare Handlungen wie fahrlässige Körperverletzung und Tötung, die beim Lenken
 eines Kraftfahrzeuges begangen wurden.
  • Nichteinhaltung des Sicherheitsabstandes bis 0,2 Sekunden!

 

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