Probeführerschein
Jeder erstmalig ausgestellte Führerschein in Österreich (gilt für alle Führerscheinklassen außer Klasse F) ist in den ersten drei Jahren ein sogenannter „Probeführerschein“.
Änderung:
Benützung des Handys während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung als schwerer Verstoß
Während der Probezeit gilt ein Alkohollimit von 0,1 Promille (entspricht eigentlich einem absoluten Alkoholverbot).
ACHTUNG
Bei schweren Verstößen* gegen Verkehrsvorschriften oder dem Verstoß gegen die 0,1 Promille-Grenze wird die Probefrist um ein Jahr verlängert und es wird von der Behörde eine verkehrspsychologische Nachschulung angeordnet. Die Verlängerung der Probezeit wird in den Führerschein eingetragen. Begeht die/der BesitzerIn der Lenkberechtigung innerhalb der dritten Verlängerung der Probezeit einen neuerlichen Verstoß, wird sofort ein Entziehungsverfahren eingeleitet.
* Als schwerer Verstoß gegen die Verkehrsvorschriften gilt:
- Übertretungen der 0,1 Promille-Grenze
- Fahrerflucht
- Fahren gegen die zulässige Fahrtrichtung
- Überholen unter gefährlichen Umständen
- Nichtbeachten von Überholverboten
- Vorrangverletzung
- Überfahren von "Halt"-Zeichen bei geregelten Kreuzungen
- Fahren auf der falschen Richtungsfahrbahn auf Autobahnen
- Überschreitungen von festgesetzten erlaubten Höchstgeschwindigkeiten im Ausmaß von mehr als 20 km/h im Ortsgebiet oder mehr als 40 km/h auf Freilandstraßen.
- Strafbare Handlungen wie fahrlässige Körperverletzung und Tötung, die beim Lenken eines Kraftfahrzeuges begangen wurden.
- Nichteinhaltung des Sicherheitsabstandes bis 0,2 Sekunden!